Demokratie Feiern
Artikel 2 GG in Synagoge Vöhl verlesen
Anlässlich des 75. Gedenktages zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz lud der Förderverein der Synagoge Vöhl ein auch das deutsche Grundgesetz zu feiern.
Damit machte der Förderverein der Synagoge Vöhl in diesem Jahr den Auftakt zu unserem Projekt „Demokratie Feiern“.
Schüler*innen der 10. Klasse der Ederseeschule Herzhausen gestalteten den Abend mit und luden durch eine Slideshow von Bildern aus Konzentrationslagern zum Nach- und Gedenken ein.

Cornlia Gliem stellt das Projekt Demokratie Feiern vor
Anschließend wurde es ein bisschen feierlich, als Cornelia Gliem, Koordinatorin des Projekt „Demokratie Feiern“, das Projekt genauer vorstellte. „Im Guten sind Menschen zu u.a. dem Grundgesetz fähig, im Schlechten zu den Taten der Nationalsozialisten“, so Gliem.

Emil Meier verliest den 2. Artikel des GG
Der 2. Artikel des GG, Persönliche Freiheitsrechte, wurde von dem Schüler Emil Meier verlesen.
Die Feier des Grundgesetzes und das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus stand in keinem Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Es ergänzte sich sogar sehr gut, garantiert uns Artikel 2 GG genau das, was die Nationalsozialist*innen nicht allen Menschen zuerkannten: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit und das Leben.
Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer heutigen Demokratie. Die Kenntnis darüber sei wichtig, um die Demokratie zu verteidigen, betonte Cornelia Gliem in ihrer Ansprache.
Im Anschluss stellte der 1. Vorsitzende des Förderverein, Karl-Heinz Stadtler die Entstehung des Grundgesetzes vor und analysierte gemeinsam mit dem Geschichtslehrer der Ederseeschule, Olf Berg, den 2. Artikel GG.
Wir freuen uns auf die kommenden Veranstaltungen und die Verlesung der nächsten Artikel!

Wortlaut des 2. Artikels GG