Demokratie Feiern: Artikel 72.2 und 23 in Battenberg gewürdigt

Gleich zwei Grundrechte feierten wir am 03.09. im Barockgarten in Battenberg.

Artikel 72.2 zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besagt: (2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. (Artikel 72.2 GG).

Für die Verlesung dieses besonderen Grundrechts haben wir uns bewusst für den Ort Battenberg entschieden, der von der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises gefördert wird. Damit sollte gezeigt werden, dass es keinen Unterschied gibt zwischen der Qualität der Lebensverhältnis auf dem Land und in der Stadt.

Darüber und das Thema „Dorferneuerung“ unterhielten sich nach der Verlesung der Grundgesetzes durch die Porjektinitiatorin Cornelia Gliem die Koordinatorin des Netzwerks Ursula Müller mit der Sachbearbeiterin des Fachdiensts Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Theresia Schneider.

Anschließend verlas Dr. Römer, Mitglied der Europa Union Waldeck-Frankenberg und Fachdienstleiter, Artikel 23 zur Verwirklichung eines Vereinten Europas und erklärte die Vorteile für Deutschland als Mitglied der EU.

Musikalisch mit Gitarre und Gesang untermalt wurde die Festivität von Lena Fingerhut. Außerdem wurde zu einer Begehung des Barockgartens und des Kunstpfades eingeladen, die beide von dem EU Programm „Leader“ gefördert wurden.