EUTB Gastgeberin für Artikel 11 des Grundgesetzes
Aktion im Rahmen des Projekts „Demokratie Feiern“
Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ hatte eine Aktion in der Fußgägngerzone Korbachs zum Artikel 11 des Grundgesetz, Recht auf Freizügigkeit, geplant. Leider konnte die Aktion nicht in dieser Form durchgeführt werden, weil es die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht zuließen. Die Aktion sollte im Rahmen unseres Projekt „Demokratie Feiern – Mit den Grundrechten durch das Jahr“ stattfinden.
Stattdessen verlas eine Mitarbeiterin der EUTB das Grundrecht in einer nicht öffentlichen Veranstaltung und es wurde folgender Artiekl in der Waldeckischen Landeszeitung am 28. Mai. 2020 veröffentlicht.